24. Juli 2017

Ab dem 01.08.2017 gelten in Bayern für sämtliche Spielhallen einheitliche Sperrzeiten von 03:00 Uhr bis 09:00 Uhr und auf 500 m erweiterte Mindestabstände für neue Spielhallen.

Bislang galt in Bayern für alle Spielhallen eine allgemeine Sperrzeit von 03:00 Uhr bis 06:00 Uhr, welche von den Gemeinden nach eigenen Maßstäben für das Gemeindegebiet darüber hinaus mittels Sperrzeitverordnung ausgeweitet werden durfte. Ab 01.08.2017wird die Sperrzeit in Bayern auf den Zeitraum von 03:00 Uhr bis 09:00 Uhr morgens ausgedehnt.

Ebenfalls ab 01.08.2017 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, welche ab sofort für die Zulassung neuer Spielhallen einen Mindestabstand von 500 m (bislang 250 m) fordert.

Die gesetzliche Neuregelung der Sperrzeit überlagert die ggfs. abweichenden Sperrzeiten aus bestehenden individuellen Erlaubnisbescheiden der Kreisverwaltungsbehörden. Damit ist die Mindestsperrzeit für sämtliche Spielhallen in Bayern 03:00 Uhr bis 09:00 Uhr. Weiter gilt aber, dass Gemeinden auch diese Sperrzeiten für ihr Gemeindegebiet ausweiten dürfen, wenn Sie nachprüfbare Gründe dafür benennen können und dies in einer Sperrzeitverordnung regeln.

Ab dem 01.08.2017 wird auch eine Ausweitung des gesetzlich vorgeschriebene (Mindestabstands) zwischen Spielhallen für neue Betriebe auf 500 Meter Luftlinie wirksam. Bestehende Betriebe und Betriebe, die einen vollständigen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis bis zum 30. Juni 2017 gestellt haben, müssen weiterhin „nur“ 250 Meter Abstand einhalten. Damit wird sich die Zahl möglicher Neukonzessionen in Bayern erheblich reduzieren. Dennoch wird es auch weiterhin möglich sein, neue Spielhallenstandorte zu erschließen.

Diese beiden vom Bayerischen Landtag am 19.07.2017 beschlossene Änderungen des AGGlüStV dürfen als Entgegenkommen an die Großstädte München, Nürnberg und Augsburg verstanden werden, welche ihren teils „erbitterten Widerstand“ (so ein Originalzitat aus einem E-Mail eines frustrierten Kommunalbeamten) gegen die ermessensleitenden Anwendungshinweise des Bayerischen Innenministeriums zur Härtefallregelung für Bestandsspielhallen aufgeben mussten.