19. März 2020
Wenn Ihr Betrieb in Bayern liegt, nutzen Sie das Förderprogramm SOFORTHILFE CORONA
Unternehmen und Selbständige mit Betriebsstätten in Bayern können sofort und unbürokratisch (Formular siehe Link unten) bei der zuständigen Bezirksregierung Soforthilfe beantragen:
Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000,00 Euro
Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500,00 Euro
Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000,00 Euro
Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000,00 Euro
Hier gehts zur Informationsseite der Bayerischen Staatsregierung. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Unser Tipp: Beantragen Sie jetzt und machen Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu. Hier geht’s zum Vordruck.
Nutzen Sie, soweit der Schaden über den oben genannten Beträgen liegt, die Möglichkeit der Entschädigung nach § 65 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Alles Nähere im bereits zu diesem Thema veröffentlichten Artikel.
Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000,00 Euro
Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500,00 Euro
Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000,00 Euro
Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000,00 Euro
Hier gehts zur Informationsseite der Bayerischen Staatsregierung. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Unser Tipp: Beantragen Sie jetzt und machen Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu. Hier geht’s zum Vordruck.
Nutzen Sie, soweit der Schaden über den oben genannten Beträgen liegt, die Möglichkeit der Entschädigung nach § 65 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Alles Nähere im bereits zu diesem Thema veröffentlichten Artikel.