8. Februar 2020

LG Dresden: Nutzung von Google-Analytics ohne Code-Erweiterung „anonymizeIP“ stellt Persönlichkeitsrechtsverletzung dar

Das LG Dresden hat entschieden, dass der Besucher einer gewerblichen Website, deren Betreiber den Analysedienst Google Analytics verwendet, ohne zugleich die Code-Erweiterung „anonymizeIP“ einzusetzen, rechtswidrig in das Persönlichkeitsrechts des die Website besuchenden Nutzers darstellt. Durch das Verhalten würden persönliche Daten, wie die IP-Adresse des Nutzers, ohne dessen Einwilligung an Google weitergeleitet. Die Kammer verurteilte den Website-Betreiber zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Hier geht es zum Volltext der Entscheidung, veröffentlicht durch die Kollegen der Kanzlei Dr. Bahr.