7. Mai 2020

EILMELDUNG: Spielhallen ab Montag, 11.05.2020 wieder geöffnet!

Mit Inkrafttreten Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 05.05.2020 am Sonntag, den 10.05.2020, 24:00 Uhr, dürfen Spielhallen und Wettannahmestellen wieder geöffnet werden. Die Corona-bedingte Betriebsuntersagung wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben. Gemäß § 12 Abs. 2 der 4. BayIfSMV gilt für den Kundenverkehr der Mindestabstand von 1,5m, Maskenpflicht für Kunden, Begleitpersonen und Personal. Außerdem benötigt der Betreiber ein Hygienekonzept, welches sich aus der Vorschrift selbst erschließen lässt.

Wenn Sie Bedarf haben, entwickeln wir für Sie kurzfristig (ca. 2 Stunden) ein entsprechendes Hygienekonzept.

Bis heute Mittag waren die meisten Landratsämter der Auffassung, dass Spielhallen und Wettannahmestellen weiterhin geschlossen bleiben müssen. Wir haben jedoch durch beharrliches Nachfragen bei verschiedenen Landratsämtern bewirkt, dass die Behörden sich jetzt selbst Gewissheit darüber verschafft haben, dass zwar Badeanstalten, Kinos, Clubs und Discotheken weiter geschlossen bleiben müssen, Spielhallen und Wettannahmestellen jedoch ab Montag, den 11.05.2020, öffnen dürfen. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Kunden einzuhalten und es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten.

Der Bayerische Automatenverband hat seine Mitglieder heute per Rundschreiben über die Abstands- und Hygienemaßnahmen informiert und ab dem kommenden Wochenende finden Sie unsere Auffassung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter den dortigen FAQ.

Sie finden die Vierte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.202 entweder per Google oder hier.