14. August 2017

Das Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) fordert seit dem 01.07.2017 eine behördliche Erlaubnis für jede Prostitutionsstätte. Anträge müssen bis 31.12.2017 vollständig bei der Behörde vorliegen.

Die Erstellung eines Betriebskonzepts ist die Kernvoraussetzung für die Antragstellung und - nachdem die Behörden bislang keine Muster zur Verfügung stellen - zeitaufwändig. Ein in sich geschlossenes, sinnvolles Betriebskonzept erleichtert die behördliche Genehmigung ungemein.

Empfehlenswert ist es, der Behörde auch einen Hygieneplan, eine Hausordnung, eine Erklärung zum Werbekonzept, eine Erklärung zu den Zugangsbeschränkungen für Personen unter 18 Jahren sowie eine Erklärung zum Mindestalter der Prostituierten vorzulegen. Gleiches gilt für das Muster einer Nutzungsvereinbarung sowie eine förmliche Erklärung zur Selbstversteuerung der Einnahmen der Prostituierten, wenn diese nicht beschäftigt sind, sondern als selbständige Gewerbetreibende arbeiten. Hierbei ist Ihnen auch Ihr Steuerberater behilflich.

Bei der Erstellung des Betriebskonzepts und bei der persönlichen Vorstellung des Konzepts bei der Genehmigungsbehörde begleite ich Sie gerne.

Erforderliche Unterlagen: Es ist auch - sehr - empfehlenswert, jetzt damit zu beginnen, die nachfolgend gelisteten Unterlagen zusammenzustellen bzw. zu bestellen, da diese dem Erlaubnisantrag beigefügt sein müssen. Hier b e i s p i e l h a f t aufgezählt:

  • Handelsregisterauszug (soweit juristische Person) 
  • Gesellschaftsvertrag (soweit juristische Person)
  • Gewerbeanmeldung
  • Lageplan
  • Baugenehmigung
  • Raum- , Bestuhlungs- und Möblierungsplan
  • Mietvertrag
  • Betriebsbeschreibung
  • Hygieneplan
  • Hausordnung
  • Erklärung zum Werbekonzept
  • Erklärung Zugangsbeschränkung Personen unter 18 Jahren
  • Erklärung zum Mindestalter der Prostituierten von 21 Jahren
  • Muster-Annonce aus der Zeitung (beispielhaft)
  • Muster-Annonce auf www.kollegin.de (beispielhaft)
  • Muster eines Nutzungüberlassungsvertrags
  • Muster einer Erklärung zur Selbstversteuerung
  • Führungszeugnis des Betreibers/GF (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Antrag auf Führungszeugnis des Betreibers/GF zur Vorlage bei einer Behörde (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Betreiber/GF zur Vorlage bei einer Behörde (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Negativbescheinigung Amtsgerichts, wonach über das Vermögen des Betreibers/GF kein Insolvenzverfahren anhängig ist (bei dem für den Wohnsitz zuständigen AG zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für Betreiber/GF (bei dem für den Wohnsitz zuständigen AG zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (bei der Betriebssitzgemeinde zu beantragen)
  • Negativbescheinigung des Amtsgerichts wonach über das Vermögen der juristischen Person kein Insolvenzverfahren anhängig ist (bei dem für den Betriebssitz zuständigen AG zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für die juristische Person (bei dem für den Betriebssitz zuständigen AG zu beantragen)