24. Oktober 2016

Aktuelles Jugendschutzgesetz verwenden


Seit dem 01.04.2016 ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Die Neuregelungen betreffen u. a. das Verbot von Konsum und Abgabe von elektronischen Zigaretten und Sishas für Kinder und Jugendliche, aber auch die nach § 3 Abs. 1 JuSchG aushangpflichtigen Paragraphen (§§ 3 - 14 JuSchG). Sollte der Aushang der JuSchG-Bestimmungen in Ihrer Einrichtung (Gaststätte, Spielhalle) nicht mehr aktuell sein, droht Ihnen ein Bußgeld. Als Gaststätten- und Spielhallenbetreiber müssen Sie dringend darauf achten, dass der vorhandene Aushang der neuen Rechtslage entspricht.
Sie finden den aktuellen Text für den Aushang unter diesem Link:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/standortpolitik/tourismus/aushang_jugendschutzgesetz.pdf